Ortsjugendbeauftragte
Ortsjugendbeauftragte
Die Junghelferinnen und Junghelfer des Technischen Hilfswerkes werden von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, den Ortsjugendbeauftragten betreut. Diese Jugendbetreuer/innen müssen eine abgeschlossene Grundausbildung besitzen und einen speziellen Jugendbetreuerlehrgang absolvieren. Auf diesem wird der Umgang mit Kindern und Gruppen vermittelt, aber auch wichtige Gesetze und Regelungen (Aufsichtspflicht, Jugendschutzgesetz) und THW-relevante Inhalte werden thematisiert, da diese für Jugendbetreuer unverzichtbar sind.
Nachdem die Ortsjugendbeauftragten diese Qualifikationen erreicht haben, besuchen sie regelmäßig Seminare auf Bundes- und Landesebene, in denen sie sich ständig weiterbilden können. die Ortsjugendbeauftragten sind Mitglied des OV-Stabes eines THW-Ortsverbands. Sie sind damit dem stellvertretenden Ortsbeauftragten unterstellt.